Islamische Erbschaft: Was das Faraid-Recht regelt
Was Faraid bedeutet und warum es keine Empfehlung ist
Wer im Islam stirbt, hinterlässt kein leeres Blatt. Der Quran hat die Erbanteile direkt geregelt, in Sure 4 (An-Nisa), Vers 11, 12 und 176. Allah bestimmt: "Er ordnet euch für eure Kinder an: Dem Sohn gebührt so viel wie zwei Töchtern." (Sure 4:11). Faraid, arabisch für "Pflichtanteile", ist keine Empfehlung, die man annehmen oder ablehnen kann. Gelehrte aller vier Rechtsschulen sind sich einig: Diese Verteilung ist Fard, Pflicht.
Das bedeutet konkret: Der Erblasser kann nicht frei über sein gesamtes Vermögen verfügen. Nur ein Drittel steht ihm zur freien Verfügung, durch die Wasiyya (das islamische Testament). Die verbleibenden zwei Drittel folgen den koranischen Quoten.
Wer erbt wie viel: Die Hauptgruppen
Die Erben teilen sich in zwei Gruppen. Dhawu al-Furud sind Quotienerben mit festgelegten Anteilen:
- Ehefrau: 1/8 (wenn Kinder vorhanden) oder 1/4
- Ehemann: 1/4 (wenn Kinder vorhanden) oder 1/2
- Mutter: 1/6 (wenn Kinder vorhanden) oder 1/3
- Töchter: 1/2 (allein) oder 2/3 (zu zweit oder mehr)
Asabat sind Residualerben, die bekommen, was nach den Quotienerben übrig bleibt. Söhne fallen in diese Gruppe und erhalten deshalb typischerweise doppelt soviel wie Töchter.
Hinterbleibt neben einer Ehefrau (1/8) ein Sohn und eine Tochter, teilen Sohn und Tochter im Verhältnis 2:1 das Restliche. Klingt abstrakt, wird es in der Praxis aber sehr konkret, wenn ein Einfamilienhaus auf dem Spiel steht.
Faraid und deutsches Erbrecht: Wo der Konflikt entsteht
Hier muss man klar sprechen. Deutsches Erbrecht gilt automatisch für alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von Religion oder Nationalität. Das EU-Erbrechtsstatut (EU 650/2012) erlaubt zwar die Wahl des Heimatrechts, aber das greift meist nur für Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands.
Wer möchte, dass sein Erbe nach islamischen Regeln aufgeteilt wird, braucht einen deutschen Notar. Drei Wege stehen offen:
Erstens: Ein notarielles Testament, das die islamische Verteilung ausdrücklich anordnet. Zweitens: Schenkungen zu Lebzeiten (Hibah), um Vermögen vorab zu übertragen. Drittens: Lebensversicherungen, die direkt an bestimmte Erben gehen, ohne den Erbanteil zu berühren.
Was nicht funktioniert: den Pflichtteil aus dem deutschen Recht zu umgehen. Kinder haben in Deutschland gesetzliche Pflichtteilsrechte. Ein islamisches Testament kann das nur begrenzt steuern.
Aus meiner Mediation kenne ich den häufigsten Fehler: Eltern sterben ohne Testament. Die deutschen Gerichte teilen dann nach BGB auf, vier Kinder zu gleichen Teilen statt nach Sure 4. Und dann fangen die Streitigkeiten an.
Die Wasiyya: Das freie Drittel sinnvoll nutzen
Die Wasiyya ist das islamische Testament für das freie Drittel des Vermögens. Der Prophet, Friede sei auf ihm, sagte: "Es ist einem Muslim, der etwas zu vermachen hat, nicht erlaubt, zwei Nächte zu schlafen, ohne sein Testament schriftlich bei sich zu haben." (Sahih Bukhari, Nr. 2738). Eine deutliche Mahnung.
Die Wasiyya kann für Wohltätigkeit genutzt werden, für Nicht-Erben, für fromme Zwecke. Mehr als ein Drittel ist islamrechtlich ohne Zustimmung aller Erben nicht erlaubt.
Wer seine Wasiyya aufsetzen will, sollte das in Verbindung mit dem deutschen Erbrecht tun. Einen islamischen Notar gibt es in Deutschland nicht. Was es gibt: Notare, die bereit sind, islamische Wünsche rechtssicher in ein deutsches Testament zu übersetzen. Mehr dazu im Artikel zur Wasiyya.
Was du jetzt konkret tun kannst
Rede mit deinen Eltern und Geschwistern über das Thema, bevor der Erbfall eintritt. Faraid-Streit entsteht fast immer aus Überraschung, nicht aus Bosheit.
Lass ein Testament beim deutschen Notar beurkunden. Das kostet wenige hundert Euro und spart im Erbfall tausende von Diskussionen.
Kläre schon bei der Eheschließung, was mit dem Mahr im Erbfall passiert. Wer das vorab regelt, erleichtert später vieles. Dazu lohnt sich der Artikel zum Mahr.
Sure 4:7 sagt es direkt: "Den Männern steht ein Anteil zu von dem, was Eltern und Verwandte hinterlassen, und den Frauen ein Anteil." Beide Gruppen, klar benannt, klar berechtigt. Das islamische Erbrecht schützt Frauen ausdrücklich, in einer Zeit, als das in Europa noch nicht selbstverständlich war.